Yes! Das war ein spannendes Rennen, aber zum Schluss hat es gereicht: Es sind hinreichend viele Zuwendungserklärungen bei uns eingegangen, um die Einmalbeiträge für den Ausbau der Südallee abzuwenden. Das ist Euer Verdienst!
Spannend war’s, doch wie geht’s weiter?
Das ist der Fahrplan:
- Nach Erreichen der nominellen Summe von 482T reicht die Initiative die Zuwendungserklärungen (ZE) an die Kämmerei ein. Das haben wir heute gemacht!
- Die Stadtverwaltung leitet die Prüfung der ZE durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) ein. Diese prüft, ob es Hinderungsgründe, z.B. Zielkonflikte, gegen die Annahme einzelner Zuwendungen gibt.
- Parallel dazu: Befassung des Haupt- und Finanzausschusses am Mo., 06.05.2024. Hierzu Abgabefrist der einzubringenden Tagesordnungspunkte bis Fr., 23.04.2024.
Dieses Gremium erarbeitet eine Empfehlung zum (Doppel-)Beschluss zur Annahme der Zuwendungen vorbehaltlich der Genehmigung durch die ADD und Änderung der Beitragssatzung vorbehaltlich des tatsächlichen Eingangs der erklärten Zuwendungen.(*) - Beschlussfassung durch den Stadtrat am 16.05.2024 über die Annahme der Zuwendungen. (*)
Die Sitzung ist voraussichtlich öffentlich, jeder kann teilnehmen! - Die Stadtverwaltung fordert die Teilnehmer zur Überweisung der Zuwendung auf. Hier kommt es nochmal besonders auf Euch an: Das in der ZE zugesagte Geld muss nach Aufforderung auch tatsächlich überwiesen werden, denn nur wenn die vollen 482T in die Stadt überwiesen werden,
ist der Vorbehalt ausgeräumtkann auch der Beschluss zur Änderung der Beitragssatzung gefasst werden (*) und wir haben unser Ziel erreicht.
Ihr seht, es sind noch weitere Hürden zu überwinden, aber wir lassen uns nicht aufhalten: Die Punkte zwei bis vier sind gut vorbereitet und seitens der politischen Akteure erfährt die Initiative viel Zustimmung. Punkt fünf bedarf dann nochmal Eures Einsatzes, denn hier kommt’s zum Schwur! Aber hey, wir haben gemeinsam die erste Hürde genommen, dann schaffen wir auch die fünfte.
Und jetzt geht feiern 🙂
(*) 13.05.2024
Nachdem das in den Ziffern (1) bis (5) beschriebene Vorgehen mit der Stadtverwaltung abgestimmt war, wurde uns mitgeteilt, dass die geplante Gleichzeitigkeit der Beschlüsse nicht aufrechterhalten werden könne. Der Stadtrat werde demnach am 16. Mai nur über die Annahme der Zuwendungserklärungen abstimmen und erst bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Schritt (5) in einer zweiten Sitzung über die Änderung der Beitragssatzung. Wir haben den Text oben entsprechend angepasst.